Ein neues Angebot der ÄKN für Arztpraxen:
Das „Unternehmermodell“ für die betriebsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung (BuS)
In der Ärztekammer Niedersachsen steht ab sofort eine „Fachkundige Stelle“ für die betriebsärztliche Betreuung von Praxen bereit. Hierzu hat der Vorstand die „Zentrum für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen GmbH“ (ZQ-GmbH) als 100%ige Tochter der ÄKN beauftragt, diese Dienstleistung als Serviceangebot für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen und Bremen sowie die Psychotherapeutischen Praxen aufzubauen.
Hintergrund ist die gesetzliche Vorschrift BGV A2 zur Unfallverhütung, die mit dieser seit Oktober 2005 gültigen Fassung deutlich entbürokratisiert wurde. Der Vorteil für Praxisinhaber liegt insbesondere im sog. „Unternehmermodell“:
Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern können - alternativ zur Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte - an der „alternativen, bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung“ nach §2 Absatz 4 BGV A2 teilnehmen, sofern sie mit der „Fachkundigen Stelle“ ihrer Standesorganisation kooperieren.
Das bedeutet: Bei der Alternativbetreuung - auch alternative BuS-Betreuung oder eben Unternehmermodell genannt - braucht der Praxisinhaber keine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu verpflichten, sondern schließt sich der von der Fachkundigen Stelle angebotenen Betreuung an. Die interessierten Praxisinhaber (freiwillige Basis) nehmen alle fünf Jahre an einer von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) standardisierten und evaluierten halbtägigen Schulung teil und sind damit in der Lage, die Anforderungen des Arbeitsschutzes selbst in der Praxis umzusetzen. Darüber hinaus haben die Praxen die Möglichkeit, sich bei Bedarf weitere Informationen bzw. Beratung bei der Fachkundigen Stelle zu holen, die hierfür einen Pool entsprechender Fachleute aufbaut und bei Bedarf vermittelt.
Mit der Teilnahme an den halbtägigen Schulungen alle 5 Jahre, die an die zuständige BGW gemeldet werden, kommen die Praxisinhaber ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu Unfallverhütung und Arbeitsschutz nach.
Das „Unternehmermodell“ bedeutet also:
Schulung (halbtägig) des Praxisinhabers über praxisspezifische Belange von Arbeits- und Gesundheitsschutz, Rechtsgrundlagen sowie die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Umsetzung in der eigenen Praxis,
Kooperation mit der Fachkundigen Stelle in Fragen von Arbeits- und Gesundheitsschutz, die wiederum eine Informationsplattform bereitstellt und bei Bedarf geeignete Fachkräfte (Betriebs-/Arbeitsmediziner, Sicherheitsfachkräfte) vermittelt.
Damit werden die Praxisinhaber - wie es in diesem Falle ja auch speziell für den Arztberuf passt! - in die Lage versetzt, die gesetzlichen Vorschriften zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung in der eigenen Praxis adäquat umzusetzen. Das Schulungskonzept der ZQ-GmbH, welches durch unsere langjährige Seminarleiterin, Beraterin und Betriebsärztin Dr. med. Erika Majewski durchgeführt wird, soll die Verzahnung mit Elementen des Qualitätsmanagements aufzeigen und unter aktiver Einbeziehung der Teilnehmer bedarfsorientiert weiter entwickelt werden. Auch auf die fachliche Unterstützung durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover können wir bauen.
Grundsätzlich sieht die gesetzliche Vorschrift folgende Optionen vor:
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Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung für Betriebe bis zu 10 Beschäftigen,
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Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten,
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alternative Betreuung für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten.
Für die Umsetzung durch Dach- und Standesorganisationen, Verbände und Dienstleistungsunternehmen gehen diese - hier die ZQ-GmbH - einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit der BGW ein, der die Fachkundige Stelle verpflichtet, die Schulungen und Beratungen in der gebotenen Qualität nach den Standards der BGW durchzuführen und die teilnehmenden Praxen an diese zu melden. Diese weisen damit die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben nach.
Die ZQ-GmbH wurde 1999 als 100% Tochter der ÄKN gegründet, um auch Dienstleistungen, die nicht unter das hoheitliche Tätigkeitsspektrum einer Ärztekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts fallen, anbieten zu können. Dazu gehörte bislang vorwiegend Beratungsleistung beim Aufbau prozessorientierter Managementsysteme und Vorbereitung zur Zertifizierung, Führungskräfte-Workshops und Risikomanagement. Die ZQ-GmbH arbeitet nicht gewinnorientiert, sondern bedarfsorientiert auf hohem Qualitätsniveau. Mit der „alternativen BuS-Betreuung“ kommt ein neuer Dienstleistungszweig für Ärzte und Psychotherapeuten in Niedersachsen und Bremen hinzu, der ggf. auf weitere Gesundheitseinrichtungen und Bundesländer ausgeweitet wird.
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